Allgemeine Geschäftsbedingungen der MaHe Solutions OG
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Die MaHe Solutions OG (im Folgenden „MaHe Solutions“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der MaHe Solutions und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der MaHe Solutions schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die MaHe Solutions ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die MaHe Solutions bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6 Die Angebote der MaHe Solutions sind freibleibend und unverbindlich. Schriftliche Angebote bleiben 14 Tage gültig und müssen vom Kunden schriftlich angenommen werden. Auch ein elektronischer Vertragsabschluß per E-Mail genügt dem vereinbarten Schriftformgebot.
2. Social Media Kanäle
Die MaHe Solutions weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der MaHe Solutions nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die MaHe Solutions arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die MaHe Solutions beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die MaHe Solutions aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
3. Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde die MaHe Solutions vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die MaHe Solutions dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die MaHe Solutions treten der potentielle Kunde und die MaHe Solutions in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die MaHe Solutions bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der MaHe Solutions ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der MaHe Solutions im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
3.6 Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der MaHe Solutions Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der MaHe Solutions binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die MaHe Solutions dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die MaHe Solutions dabei verdienstlich wurde.
3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der MaHe Solutions ein.
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im MaHe Solutionsvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die MaHe Solutions, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die MaHe Solutions. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der MaHe Solutions.
4.2 Alle Leistungen der MaHe Solutions (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm freizugeben.
4.3 Der Kunde wird der MaHe Solutions zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der MaHe Solutions wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die MaHe Solutions haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die MaHe Solutions wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die MaHe Solutions schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die MaHe Solutions bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der MaHe Solutions hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
5.1 Die MaHe Solutions ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die MaHe Solutions wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des MaHe Solutionsvertrages aus wichtigem Grund. Sämtliche mit der Vertragserrichtung entstehenden Gebühren, Steuern, Abgaben, oder sonstige Kosten oder Aufwendungen hat der Kunde zu tragen.
6. Termine
6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der MaHe Solutions schriftlich zu bestätigen.
6.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der MaHe Solutions aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die MaHe Solutions berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3 Befindet sich die MaHe Solutions in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der MaHe Solutions schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Vorzeitige Auflösung
7.1 Die MaHe Solutions ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der MaHe Solutions weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der MaHe Solutions eine taugliche Sicherheit leistet;
7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die MaHe Solutions fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
8. Honorar
8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der MaHe Solutions für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die MaHe Solutions ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Bei Auftragsvolumen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die MaHe Solutions berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
8.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die MaHe Solutions für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
8.3 Alle Leistungen der MaHe Solutions, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der MaHe Solutions erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Erfolgt auf Wunsch des Kunden oder aufgrund besonderer Umstände, die dies erforderlich machen, eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die dadurch verursachten Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
8.4 Kostenvoranschläge der MaHe Solutions sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der MaHe Solutions schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die MaHe Solutions den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
8.5 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der MaHe Solutions - unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er der MaHe Solutions die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der MaHe Solutions begründet ist, hat der Kunde der MaHe Solutions darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die MaHe Solutions bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der MaHe Solutions, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der MaHe Solutions zurückzustellen.
9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
9.1 Das Honorar ist sofort nach Erhalt der Rechnung und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der MaHe Solutions gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der MaHe Solutions.
9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der MaHe Solutions die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten einer Zahlungserinnerung und einem Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die MaHe Solutions sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
9.4 Weiters ist die MaHe Solutions nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
9.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die MaHe Solutions für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der MaHe Solutions aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der MaHe Solutions schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
10. Urheberrechtsabgabe
Unsere Produkte, die laut österreichischem Gesetzgeber in die Abgabenpflicht auf Reprographie- und Speichermedienvergütung festgelegt wurden, enthalten eine Urheberrechtsabgabe (URA). Veröffentlichte Tarife auf www.aume.at / www.literar.at.
11. Eigentumsrecht und Urheberrecht
11.1 Alle Leistungen der MaHe Solutions, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der MaHe Solutions und können von der MaHe Solutions jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der MaHe Solutions jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der MaHe Solutions setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der MaHe Solutions dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der MaHe Solutions, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
11.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der MaHe Solutions, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der MaHe Solutions und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
11.3 Für die Nutzung von Leistungen der MaHe Solutions, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der MaHe Solutions erforderlich. Dafür steht der MaHe Solutions und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
11.4 Für die Nutzung von Leistungen der MaHe Solutions bzw. von Werbemitteln, für die die MaHe Solutions konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des MaHe Solutionsvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der MaHe Solutions notwendig.
11.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der MaHe Solutions im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte MaHe Solutionsvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine MaHe Solutionsvergütung mehr zu zahlen.
11.6 Der Kunde haftet der MaHe Solutions für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
12. Kennzeichnung
12.1 Die MaHe Solutions ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die MaHe Solutions und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
12.2 Die MaHe Solutions ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
13. Gewährleistung
13.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, die bei beweglichen Sachen oder bei Dienstleistung an beweglichen Sachen ab Übergabe oder Durchführung der Dienstleistung eine Gewährleistung von 2 Jahren vorsehen. Bei Gebrauchtwaren beträgt das Recht zum Regress 12 Monate nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
14. Haftung und Produkthaftung
14.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der MaHe Solutions und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der MaHe Solutions ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
14.2 Jegliche Haftung der MaHe Solutions für Ansprüche, die auf Grund der von der MaHe Solutions erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die MaHe Solutions ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die MaHe Solutions nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die MaHe Solutions diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
14.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der MaHe Solutions. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
15. Datenschutz
15.1. Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
15.2. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
15..3. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
16. Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß EU-DSGVO
16.1 Gegenstand, Art, Zweck und Dauer der Verarbeitung
Diese Vereinbarung regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers im Rahmen der zu erbringenden Leistungen durch die MaHe Solutions. In der Angebotsphase zwischen Auftraggeber und MaHe Solutions werden personenbezogene Daten zwecks Vertragsabwicklung und für den Fall von Anschlussfragen in einer gesicherten Datenbank einer webbasierenden Software bis auf Widerruf gespeichert. Im Falle eines Vertragsabschlusses (Auftragserstellung oder Rechnungslegung) werden sämtliche Daten aus dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der steuerrechtlichen und gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (7 Jahre) gespeichert.
16.2. Kategorie und Art der personenbezogenen Daten
Folgende Kategorien betroffener Personen unterliegen der Verarbeitung: Kunden, Interessenten, Lieferanten, Unternehmer, Geschäftspartner.
Folgende personenbezogene Daten werden dabei verarbeitet: Kontaktadresse (E-Mail Adresse, Telefonnummer, Vor-Nachname), Adressdaten (Firma, UID-Nummer, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Land) sowie an die MaHe Solutions zur Verfügung oder durch die MaHe Solutions selbst erstelltes Bildmaterial.
16.3. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
Dem Auftraggeber stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch der erhobenen Daten zu. Wenn der Auftraggeber glaubt, dass die Verarbeitung seiner Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder deren datenschutzrechtliche Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, kann sich der Auftraggeber bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Der Auftraggeber kann sich jederzeit auch an die MaHe Solutions direkt wenden.
Der Auftraggeber ist Verantwortlicher iSd Art 4 Z 7 DSGVO hinsichtlich jeglicher Informationen, die sich auf identifizierte oder identifizierbare Personen beziehen iSd Art 4 Z 1 DSGVO („personenbezogene Daten“), die an die MaHe Solutions, der als Auftragsverarbeiter nach Art 4 Z 8 DSGVO tätig ist, im Rahmen der Erbringung der oben genannten Arbeiten bzw. Anwendungen überlassen werden.
16.4. Rechte und Pflichten von der MaHe Solutions
Die MaHe Solutions verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der oben genannten Arbeiten bzw. Anwendungen des Auftraggebers zu verarbeiten und diese vertraulich mit einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht zu behandeln. Erhält die MaHe Solutions einen behördlichen Auftrag, Daten des Auftraggebers heraus zu geben, so hat er, sofern gesetzlich zulässig, den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Behörde an diesen zu verweisen.
Der Auftraggeber erteilt der MaHe Solutions die allgemeine Genehmigung gemäß Art 28 Abs 2 DSGVO, dass die MaHe Solutions andere Unternehmen und Geschäftspartner zur Durchführung von Verarbeitungen heranziehen kann („Subverarbeiter“).
Die MaHe Solutions ergreift zum Schutz der personenbezogenen Daten des Auftraggebers technische und organisatorische Vorkehrungen, insbesondere gegen Verlust, Manipulation oder unberechtigten Zugriff, damit der Auftraggeber die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel 3 der DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Auftraggeber alle dafür notwendigen Informationen. Die MaHe Solutions passt die dazu notwendigen Maßnahmen und Vorkehrungen regelmäßig der laufenden technischen Entwicklung an.
Die MaHe Solutions wird für die vorliegende Auftragsverarbeitung ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art 30 DSGVO errichten und dieses den Auftraggeber auf Verlangen übermitteln, soweit es sich auf Daten bezieht, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
16.5. Ort der Durchführung der Datenverarbeitung
Die MaHe Solutions sichert den Auftraggeber zu, dass die personenbezogenen Daten ausschließlich auf Webservern in Österreich (Wien) und am firmeneigenen Server am Firmenstandort St. Martin i. S. verarbeitet und gespeichert werden und nur autorisierte Personen (Mitarbeiter der MaHe Solutions, IT-Dienstleister) Zugriff auf die Daten haben.
17. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der MaHe Solutions und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18. Erfüllungsort und Gerichtsstand
18.1 Erfüllungsort ist der Sitz der MaHe Solutions. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die MaHe Solutions die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
18.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der MaHe Solutions und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der MaHe Solutions sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die MaHe Solutions berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.